Sicherer Urlaub in Serfaus
Wir befinden uns in außergewöhnlichen Zeiten. Um unseren Gästen einen sicheren und sorglosen Aufenthalt bei uns im Hotel und in der Region Serfaus-Fiss-Ladis zu ermöglichen, müssen einige Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
Da sich die Situation und die damit einhergehenden Verordnungen laufend ändern, werden wir Sie bei gravierenden Änderungen umgehend Informieren.
Laufende Änderungen – Stand 27.03.2022
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Serfaus-Fiss-Ladis Website ...
Generell gilt in Österreich die 3G-Regel für Personen ab 12 Jahre
Gültigkeitsdauer Impfzertifikate
In Österreich gibt es seit 1. Februar 2022 eine Änderung betreffend der Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate. Betroffen davon sind Personen die 2 Impfungen erhalten haben oder eine Genesung in Kombination mit einer Impfung (sogenannte erste Impfserie). Diese Impfzertifikate sind nur noch für 180 Tage gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der letzten Impfung bzw. Ausstellung des Genesungsbescheides. Unverändert bleibt die Gültigkeit der Booster-Impfung. Diese ist weiterhin für 270 Tage gültig. Die 270 Tage laufen ab dem Tag der erhaltenen Booster-Impfung. Eine Ausnahme gibt es hier für alle Personen unter 18 Jahren. Deren erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist für 210 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig (gilt für alle Personen).
Geimpfte Personen
- Impfstoffe mit zwei Impfdosen: Eine Impfung gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Dieser Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt und gilt seit 1. Februar nur noch für 180 Tage (für Personen unter 18 Jahren für 210 Tage gültig). Danach ist eine dritte Impfung (Booster-Impfung) erforderlich.
- Impfstoffe mit einer Impfdosis: Bei Impfungen, wo nur eine Dosis vorgesehen ist (Johnson & Johnson / Janssen), ist seit dem 3. Jänner 2022 zwingend eine zweite Impfung für eine Gültigkeit erforderlich. Die Gültigkeit liegt seit 1. Februar bei 180 Tagen ab dem Tag der zweiten Impfung (für Personen unter 18 Jahren für 210 Tage gültig).
- Impfung bei Genesenen: Eine Genesung in Kombination mit einer Impfung (beide Reihenfolgen möglich) gilt seit 1. Februar 2022 für 180 Tage, ab dem Tag der Genesung bzw. Impfung (für Personen unter 18 Jahren für 210 Tage gültig).
- Drittimpfung (Booster): Die Drittimpfung gilt 270 Tage ab dem Tag der dritten Impfung.
Genesene Personen
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte (z.B. PCR-Test) Infektion.
- Aufgrund einer vergangenen Infektion mit SARS-CoV-2 besteht die Möglichkeit eines positiven molekularbiologischen Testergebnisses (z.B. PCR-Test) auch nach der Genesung. Daher besteht für Personen die in den vergangenen 90 Tagen von COVID-19 genesen sind, seit 3. August 2021 die Möglichkeit ein ärztliches Zeugnis entsprechend der Anlage H (deutsch) oder der Anlage I (englisch) vorzuweisen.
- Nicht mehr akzeptiert wird ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest).
Wann gelte ich als geboostert?
- Mit drei Impfungen der Impfstoffe BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca. Gültig für 270 Tage ab dem Tag der dritten Impfung.
- Bei einer Genesung und anschließend zwei Impfungen. Gültig für 270 Tage ab dem Tag der zweiten Impfung.
- Bei zwei Impfungen und einer anschließenden Genesung. Gültig für 180 Tage ab dem Tag der Genesung.
- Eine Ausnahme gibt es hier für alle Personen unter 18 Jahren. Deren erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist für 210 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig (gilt für alle Personen).
Getestete Personen
- Negativer PCR-Test für 72 Stunden gültig
- Negativer Antigen-Test für 24 Stunden gültig
FFP2 Masken vorgeschrieben
In allen geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie am Arbeitsplatz (wenn keine geeignete Schutzeinrichtung vorhanden ist) muss eine FFP2-Maske getragen werden.
FFP2-Maskenpflicht im Skigebiet Serfaus-Fiss-Ladis
- In den Gondeln, der U-Bahn Serfaus sowie in Sesselliften mit Haube
- Im Ansteh- und Wartebereich
- In den Kassenhallen der Bergbahnen
- Im Hotel in den öffentlich zugänglichen Bereichen
- Im Freien, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehlaten werden kann
Kinder bis zum 14. Lebensjahr können einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Kinder unter dem 6. Lebensjahr sind davon ausgenommen.
Unsere Einrichtungen im Haus
Stehen unter Einhaltung der 2G Regel und der Maskenpflicht uneingeschränkt zur Verfügung. Unsere Hausbar wird im Sinne eines Restaurants mit Tischservice geführt. Die Sperrstunde von 22.00 Uhr ist zu beachten.
Einreisebestimmungen
Seit 22. Februar 2022:
Einreise mit 3G Regel
Gültigkeit der Tests:
- Negativer PCR-Test für 72 Stunden gültig
- Negativer Antigen-Test für 24 Stunden gültig
Alle wichtigen Informationen und häufig gestellte Fragen zur Einreiseverordnung nach Österreich finden Sie unter den nachstehenden Links.
- Aktuelle Einreisebestimmungen nach Herkunftsland
- Pre-Travel-Clearance Online Formular - bei Einreise aus Hochinzidenz- bzw. Virusvariantengebiet
- FAQ zur Pre-Travel-Clearance
Rückreise nach Deutschland
Die deutsche Bundesregierung nimmt ab dem 03. März 2022 Österreich von der Hochrisiko-Liste. Als Hochrisikoländer gelten ab dann nur noch Länder in denen gefährliche Varianten verbreitet sind. Dadurch entfallen alle Beschränkungen bei der Rückreise.
Unsere Gäste aus anderen Ländern bitten wir, sich frühzeitig über die derzeit gültigen Einreiseregelungen zu erkundigen.
PCR-Test können bei uns bei den praktischen Ärzten und kostenlos beim Tourismusverband oder im Lebensmittelläden durchgeführt werden (Wartezeit ca. 24 Stunden), Antigentests können kostenlos bei uns im Haus gemacht werden.
Serfaus-Fiss-Ladis
Für die Gastronomie besteht Registrieungspflicht (myVisitPass) und eine Sperrstunde um 22:00 Uhr. Die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski bleibt vorerst geschlossen.
Die Maßnahmen im Skigebiet, sowie eine Auflistung der möglichen Events finden Sie gut zusammen gefasst auf der Serfaus-Fiss-Ladis Website unter Aktuelle Informationen ...
myVisitPass
Die Nachverfolgung und das Management von Kontaktpersonen ist nicht nur vom Gesetz vorgeschrieben worden, sondern auch ein unverzichtbares Instrument, um eine Infektionskette nachverfolgen und unterbrechen zu können. Um es allen Gästen, Bewohnern, Betrieben, Veranstaltern und Vereinen leichter zu machen, hat sich die Familienregion Serfaus-Fiss-Ladis dazu entschieden, eine einheitliche und digitale Lösung für die Kontaktnachverfolgung – sprich Gästeregistrierung – einzuführen.
Alle Informationen zu myVisitPass
Stornoregelungen
Es gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen:
- kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor dem Ankunftstag
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
COVID-Sonderregelung:
Bis zum Anreisetag ist eine kostenlose Stornierung/Umbuchung unter folgenden Bestimmungen möglich:
- Bei der Einstufung des Herkunftslandes als Risikogebiet und damit verbundene Quarantänebestimmungen bei der Anreise
- Bei einer aufrechten Reisewarnung für Österreich/Tirol/Region Serfaus-Fiss-Ladis und damit verbundene Quarantäneverpflichtungen bei der Rückreise
- Grenzschließungen
- Behördliche Schließung der Bergbahnen und Infrastrukturbetriebe
- Behördliche Schließung der Beherbergungsbetriebe
Ein positiver COVID-Test ist kein kostenloser Stornierungsgrund.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung!
Wir haben in den Sommersaisonen 2020/2021 bereits sehr gute Erfahrungen gesammelt und sind bestens vorbereitet, um unseren Gästen nach allen geltenden Hygienevorschriften einen erholsamen und unbekümmerten Urlaub zu ermöglichen.
Wenn wir alle auf einander achten und etwas mehr Geduld und Gelassenheit an den Tag legen und den nötigen Mindestabstand von einem Babyelefanten einhalten, werden wir auch einen schönen, erholsamen Winter in den Tiroler Bergen genießen können.